Viele Menschen beschäftigen sich leider erst viel zu spät mit ihrer Altersversorgung. Doch es ist nie zu früh oder zu spät, um den nächsten Schritt in die richtige Richtung zu unternehmen. Egal, ob Sie in Ihren 30ern, 40ern, 50ern oder kurz vor dem Ruhestand stehen – ich unterstütze Sie dabei, Ihre finanzielle Zukunft sicher und sorgenfrei zu gestalten.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Weichen für eine solide Altersvorsorge zu stellen. Gemeinsam finden wir die besten Strategien, um frühzeitig eine stabile finanzielle Grundlage für Ihren Ruhestand zu schaffen.
Mitten im Berufsleben ist es wichtig, Ihre Altersvorsorge zu überprüfen und anzupassen. Jetzt ist der Zeitpunkt, die Kontoklärung anzustoßen und das Thema Nachversicherung von Schulzeiten anzustoßen – eine Nachversicherung von Schulzeiten ist nur bis zum 45. Lebensjahr möglich.
Der Ruhestand rückt näher, und es ist Zeit, konkrete Pläne zu schmieden und zu überlegen, welcher Weg welche Auswirkungen hat. Dazu kommt, dass ab 50 zusätzliche Einzahlungen in die Rentenkasse möglich sind.
Jetzt muss genauer geprüft werden – stimmt alles, was ist offen, was anzupassen? Ist die Wartezeit erreicht? Hat sich Ihr Leben verändert?
Vorbereitung Rentenantragsstellung, Prüfung der Krankenversicherung im Alter, Rentenantrag und Bescheid – jetzt wird’s ernst. Dazu kommen weitere Bescheide, wenn Sie erst mal in Rente sind.
Auch nach dem Renteneintritt stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre finanzielle Sicherheit langfristig zu gewährleisten. Wir überprüfen Ihre Rentenzahlungen und passen Ihre Strategien auf Ihre (veränderten) Lebensbedürfnisse an.
Von der gesetzlichen Rente über die betriebliche Altersversorgung bis hin zur privaten Vorsorge – meine Angebote sind darauf ausgerichtet, Ihnen in jeder Lebensphase die passende Unterstützung zu bieten.
Gerichtlich zugelassene Rentenberater unterliegen den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), mit dem die anfallenden Gebühren festlegt werden.
Gesetzliche Gebühren
Die Gebühr beträgt unter Berücksichtigung aller Umstände, der Problem-/Fragestellung sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebenden zwischen 190,00 € bis zu 768,00 €. Rechnerisch ergibt sich eine Mittelgebühr von 414,00 € für jede beauftrage Dienstleistung. Hinzu kommt eine Pauschale von 20,00 € nach Nr. 7002 RVG und die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Beispiel:
Erstellung eines Rentengutachtens inkl. Beratungsgespräch von rund 1,5 Stunden: Mittelgebühr (414,00 €). Zu der Gebühr wird eine Pauschale von 20,00 € und die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) in Rechnung gestellt.
Beispiel:
Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch (Erstberatung) belaufen sich nach den Regelungen des RVG auf 190,00 € zzgl. MwSt. für Verbraucher (keine selbstständigen Unternehmer), sofern keine anderslautende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
Planbare Alternative: Vergütungsvereinbarung
In den meisten Fällen schließe ich mit meinen Mandat:innen eine Vergütungsvereinbarung. Dadurch ist es möglich, nach Bewertung der Komplexität und dem Umfang Ihres Anliegens, einen Kostenrahmen für die einzelnen Vorgänge zu nennen und festzulegen. Das ist für beide Seiten einfacher und meine Mandant:innen wissen immer, was sie für jeden Vorgang erwartet.
Meine Erstberatungsgebühr für eine Stunde liegt bei 120,00 € + 20,00 € und darauf die Mehrwertsteuer von aktuell 19 %.
Kostenerstattung durch Dritte
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, können Kosten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung durch Rentenberater – je Versicherungsbedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung – ganz oder teilweise erstattet werden. Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, welche Kosten übernommen werden.
Im Falle eines erfolgreichen Verfahrens (Widerspruch, Klage, Berufung), besteht die Möglichkeit, dass der Versicherungsträger die Kosten des Verfahrens übernimmt. Über die Kostenerstattung entscheidet der Versicherungsträger oder das jeweilige Gericht.
Steuerliche Anerkennung
Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten und ist absetzbar.
Firmen-Mandate, Vorträge und Seminare
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand (Zeit, Inhalt, Ort) und wird auf Basis einer Pauschale oder eines Stundensatzes in Rechnung gestellt. In der Regel wird auch hier eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.
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Rechtliches
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