Wir sind aufgrund unserer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialversicherungsrechts und angrenzender Rechtsbereiche zugelassen. Unsere besondere Qualifikation und Berufserfahrung müssen wir gegenüber dem zuständigen Gericht nachweisen und werden nach Prüfung von diesem Gericht als Rentenberater im Rechtsdienstleistungsregister registriert.
Die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater dürfen wir erst führen, wenn wir im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind.
Wir sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht finden Sie mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe.
Rentenberater sind KEINE Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmen.
Rentenberater sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert. Die Registrierungsbehörde überprüft regelmäßig, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.
Rentenberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Die Bedeutung der Rentenberater ist auch vom Deutschen Bundestag anerkannt (Bundesdrucksache 8/4277):
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten (Rentenversicherung) – als unentbehrlich erwiesen.“
Neuveröffentlichung
Kosten: 15.00 EUR
Wenn Sie in Rente gehen wollen und Ihren Rentenantrag optimal vorbereiten (und stellen) wollen, sind Sie hier richtig. Unsere Referentin, Martina Jacobowsky, erklärt Ihnen, aufbauend auf den Workshop Rente 1, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen. Welche Unterlagen und Angaben Sie machen müssen und warum. Weiterhin wird auf das Thema Krankenversicherung der Rentner eingegangen und was das für Ihren Krankenkassenstatus im Alter bedeutet. Natürlich spielt auch die Weiterarbeit nach Rentenbeginn eine große Rolle (Flexi-Rente). Nehmen Sie mit, worauf Sie achten müssen, wenn Sie weiterarbeiten möchten. Und natürlich werden Hinweise zu der Besteuerung von Renten gegeben. Und was Sie im Ruhestand sonst noch so alles beachten sollten. Stellen Sie Ihre Fragen – der Workshop lebt von Ihren Fragen. Und von den Antworten.
Veranstaltungsort: Lorsch, KVHS-Schulungszentrum, Seminarraum 1
Anmeldung:
Anmeldung über https://www.kvhs-bergstrasse.de oder info@kvhs-bergstrasse.de (Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, bei Abbuchung Bankverbindung, Geburtsjahr)
Pressemitteilung vom 24.04.2026
Pressemitteilung vom 19.12.2025
Pressemitteilung vom 06.12.2025
Pressemitteilung vom 07.11.2025
Pressemitteilung vom 02.06.2025
Pressemitteilung vom 13.05.2025
Pressemitteilung vom 07.04.2025
Nach den Wasserstandsmeldungen zur Vorbereitung des Koalitionsvertrages könnte ein zentraler Baustein flexibler Übergänge in den Ruhestand bald wegfallen: Die Möglichkeit, vor Vollendung des 65. Lebensjahres – auch mit Abschlägen – in Rente oder Teilrente zu gehen […]
Pressemitteilung vom 27.02.2025
Auch in diesem Frühjahr streiken Gewerkschaften für höhere Löhne und Gehälter. Da die Rentenhöhe an die Entwicklung der aktiv Beschäftigten gekoppelt ist, werden durch steigende Löhne und Gehalter auch die Renten erhöht […]
Pressemitteilung vom 30.01.2025
Einmal geschieden und doch auf ewig verbunden? Der Bundesverband der Rentenberater klärt auf, warum der Versorgungsausgleich häufig auch nach dem Tod eines geschiedenen Ehepartners weiterläuft und wie Betroffene sich dagegen wehren können […]
Pressemitteilung vom 29.11.2024
Kehrt die Inflation zurück? „Zumindest der Kauf zusätzlicher Rentenpunkte wird mit dem Jahreswechsel erheblich teurer. 11,3 % Preisanstieg sind keine Prognose, sondern sicher! In den neuen Bundesländern sind es sogar 12,9 %!“, erklärt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. Um Kürzungen im Falle eines vorgezogenen Renteneintritts aufzufangen, können Versicherte ab Alter 50 Rentenpunkte dazukaufen […]
Pressemitteilung vom 04.06.2024
Die geburtenstarken Jahrgänge stehen vor dem Eintritt ins Rentenalter und damit auch eine ganze Generation mit teilweise brüchigen oder lückenhaften Erwerbsbiografien. 40 oder 45 Berufsjahre in einem Unternehmen sind heute eher eine Seltenheit. Mit einer Rentenberaterin oder einem Rentenberater finden alle, die sich mit ihrer Altersvorsorge beschäftigen oder Fragen zur gesetzlichen Rente haben, einen qualifizierten Ansprechpartner. Anders als die Mitarbeitenden der Rentenversicherung sind Rentenberater unabhängige Experten. Sie handeln ausschließlich im Interesse ihrer Mandanten […]
Pressemitteilung vom 06.05.2024
Pressemitteilung vom 23.04.2024
Wilfried S., Jahrgang 1955, hat vom 01.11.1973 bis 30.04.1975, wie die meisten seiner Altersgenossen auch, seinen Wehrdienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR abgeleistet. Seit November 2020 bezieht S. Regelaltersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird auch seine Wehrdienstzeit angerechnet. Für ein Jahr Wehrdienst berücksichtigt die Rentenversicherung 0,75 Entgeltpunkte, für den 18-monatigen Grundwehrdienst gibt es also 1,125 Entgeltpunkte, was einer monatlichen Bruttorente von 42,30 EUR […]
Pressemitteilung vom 15.02.2024
Mütter werden beim Zugang zur abschlagsfreien Rente nach 45 Arbeitsjahren benachteiligt, weil Mutterschutzzeiten bei der Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Rentenberater Siegbert Hümmer aus Unterfranken hat im Namen mehrerer Mandantinnen aus der Region Klage eingereicht, um deren Ansprüche durchzusetzen […]
Pressemitteilung vom 11.10.2023
Die meisten angehenden Rentnerinnen und Rentner haben die Wahl, wann sie in Rente gehen. Sofern der 63. Geburtstag gefeiert ist und mindestens 35 Beitragsjahre oder andere rentenrechtliche Zeiten vorliegen, können sie in Rente gehen, wenn sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen. Seit diesem Jahr dürfen Altersrentner im Vorruhestand zudem unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird […]
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